Allgemeine Geschäftsbedinigungen

DIE ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG DES WOHNMOBILS

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Mit dem Abschluss eines Vereinbarung für die Buchung eines Wohnmobils, die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit wirksam vereinbart, bekommen der Inhalt der Vereinbarung, die zwischen Crete Camper - Mietwagen Station - nachstehend "Vermieter" - und sie vereinbart ist.

BITTE LESEN SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUFMERKSAM DURCH! 1. Geltendes Recht, Kundenposition, der Inhalt der Vereinbarung

  1. Gegenstand der Vereinbarung ist ausschließlich die Vermietung des Wohnmobils. Der Vermieter verdankt keine Reisen Dienstleistungen und insbesondere keine allgemeine Reisen Dienstleistung.

  1. Im Falle einer Buchung, eine Vereinbarung wird zwischen Vermieter und Mieter(n) erzielt, die ausschließlich auf die griechischen Recht unterliegt ist, nämlich in erster Linie die Bestimmungen dieses Vereinbarung - und in einem zusätzlichen Kapazität die gesetzlichen Vorschriften über Mietverträge.

  1. Der Mieter organisiert seine Reise selbst und ist für seinen Gebrauch des Fahrzeugs selbst verantwortlich.

  1. Die Abholung und Rückgabe der vollständige Bericht wird abgeschlossen und durch die Mieter und die Sammlung Station unterzeichneten Formulare auch ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.

2. Mindestalter, Führerschein

Der Mieter und der Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Führerschein Klasse 3 oder gleichwertig ist für alle Modelle erforderlich. Klasse B oder gleichwertiges für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg und der Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Der Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 muss einen Führerschein für mindestens 1 Jahr lang haben.

3. Miete, Versicherung

3.1 DieMietkosten werden auf die Preise in der Preisliste gültig ab dem Datum der Vereinbarung gegeben, falls nicht ein besonderer Preisvereinbart worden ist und der Preis ist nicht auf einem offensichtlichen Fehler beruht. Jeden Tag wird nach der Saison bezahlt, in der er berechnet ist.

3.2 Die Mietpreise schließen ein: Umfassende Abdeckung mit einem maximalen Betrag von 1.000€ pro Schaden. Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Schäden oder Verlust von Eigentum, für Personenschäden mit Abdeckung, Pannenhilfe Versicherungsdienstleistungen, unbegrenzte Kilometer, Versicherung, Wartung und Reparatur für normale Abnutzung und notwendig während der Mietzeit, sofern die nicht auf unsachgemäße Verwendung verbunden sind. Das Treibstoff und andere laufende Kosten werden vom Mieter bezahlt.

3.3 Das Fahrzeug wird mit einem bestimmten Prozentsatz der Kraftstoffstand im Tank ausgehändigt werden und sollte in den gleichen Zustand zurückgegeben werden. Ansonsten wird eine Pauschalgebührvon 15€ brutto plus 1 pro Liter neben den Kosten für Kraftstoff zum Auffüllen der Tanks bezahlt. Das Gleiche gilt für die Reinigung des Fahrzeugs, der Camper soll im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es während der Abholung war.

3.4 Die Tagessätze sind für jeden Zeitraum von 24 Stunden begonnen bezahlt. Grundgebühren decken das Datum aus derSammlung des Fahrzeugs auf die Rückkehr in die Sammelstelle. Die Einwegmieten sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr. Eine Strafe von 25€ pro Stunde wird eingeleitet, der zu entrichten ist, um die Zeit zwischen dem Ablauf des Mietvertrages und die Rückgabe Ihres Fahrzeugs (die Höchststrafe wird maximal an tägliche Gebühr berechnet) und wird an Sie weiterleiten, um Schadensersatzansprüche, die uns durch den nachfolgenden Mieter von anderen Personen, die aufgrund einer Verzögerung bei der Übergabe des Fahrzeugs. Im Allgemeinen gibt es keine Zustimmung des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis unbefristet, wenn die Verwendung wird fortgesetzt. Die Sammlung des Fahrzeugs ist um 13 Uhr auf unserer Station. Die Zeit der Sammlung kann verlängert werden, wenn der Mieter sich zur Abholung des Campers entfernt von unserer Station entscheidet. Die Rückgabe des Fahrzeugs ist bis 10:00 Uhr getan und, wenn der Mieter sich entscheidet zur Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort es getan hat, um vor 10:00 Uhr (je nach Ort der Rückgabe), um für unser Unternehmen zur Vorbereitung für die nächsten Mieter(n) sein.

3.5 Wenn das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben ist, so wird der volle Mietpreis zu wie in der Vereinbarung angegeben bezahlt, es sei denn, falls das Fahrzeug an andere Personen gemietet werden kann. Gemäß der gültigen Preisliste zu der Zeit, die vorgeschriebene minimale Mietzeit während bestimmter Jahreszeiten sollte in Verstand genommen sein.

3.6 Der Mieter haftet für alle die Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen der Vermieterin im Zusammenhang mit der Nutzung desFahrzeuges berechnet, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht.

4. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung

4.1 DieWohnmobil Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und ausschließlich für Fahrzeuggruppen,nicht für Fahrzeugtypen.

4.2 Nach der empfangenen schriftlichen Bestätigung, wird eine erste Zahlung in Höhe von 30% der Gesamtkosten (Überweisung) innerhalb von 10 Tagen gemacht. Die Reservierung ist dann verbindlich für beide Seiten. Wenn die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der Restbetrag des Mietpreises ist bei der Abholung bezahlt zu werden.

4.3 Wenn der Mieter sich von der verbindlichen Buchung zieht, werden folgende Stornogebühren fällig:bis 50 Tage vor Reisebeginn 30% des Mietpreises;

Vom 49. bis 15. Tag vor Anreise 50% des Mietpreises beginnt; ab dem 14. Tag 80% des Mietpreises;

Am Tag der Anmietung oder wenn das Fahrzeug nicht abgeholt ist: 95% des Mietpreises

Der Mieter ist frei, nachzuweisen, dass kein oder nur geringer Schaden entstanden ist.

4.4 Die Buchung die durch den der Mieter bestätigt ist, kann durch den Mieter bis 30 Tage vor dem vereinbartenBeginn der Mietzeit umgebucht werden, sofern andere Termine verfügbar sind. Für diese wird eine Bearbeitungsgebühr von50€,- pro Umbuchung berechnet. Die Stornogebühr ist immer auf der Grundlage der ersten bestätigten Buchung berechnet. Die späteren Umbuchungen sind, wenn überhaupt möglich, nur nach der Stornierung nur erlaubt nach der Stornierung gemäß der Ziffer 4.3 und einer nachfolgender neuer Buchung.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Die Kaution in der Höhe von 1000€ muss bei Abholung des Fahrzeugs im Geld oder durch eine vorläufige Genehmigung der Kreditkarte bezahlt werden.

5.2 Die Kaution wird zurückerstattet bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und nach endgültiger Fakturierung mit der Crete Camper Vermietung

Station. Alle Extras werden von der Kaution auf Rückgabe des Fahrzeugs abgezogen werden.

5.3 Wenn der Mieter in Verzug mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, Verzugszinsen werden nach den gültigengesetzlichen Bestimmungen berechnet. Der Mieter kann Hinweise auf einen geringeren Schaden aus Verzug.

6. Haftung, umfassenden Versicherungsschutz

  1. Sollte das Fahrzeug verloren gehen oder beschädigt werden, oder der Vertrag nicht eingehalten werden, ist der Mieter in der Regel unter den Bestimmungen der allgemeinen Haftungsregelungen haftet.

    1. Die Vertragsparteien sind sich einig, die Befreiung von der Haftung im Rahmen einer Kfz Versicherung in der Höhe von 1000.00€ (Haftpflichtversicherung). Der Mieter haftet nur für Schäden, die im Rahmen der Aufhebung der Haftung, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht verursacht. Der Mieter ist auch für Schäden haftbar.

  1. Wenn er nicht die Benachrichtigung der Schäden an den Vermieter innerhalb der festgelegten Frist vorzulegt, übermittelt die Notifizierung der Schäden in unvollständiger Form oder mit falschen Angaben des Mieters gemäß Unterabsatz 8 erforderlich;

  1. Wenn er/sie oder seine/ihre Agenten nach einem Unfall nicht halten können, sind gescheitert ein Unfall bei der Polizei zu erstatten oder unzutreffende Angaben über die Umstände von einem Unfall gegeben, soweit dies die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Details der Schäden beeinträchtigt ist, und diese Pflichtverletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung dieser Verpflichtungen, die Aufhebung der Haftung bleibt gültig, soweit die Verletzung dieser Pflichten weder die Feststellung über den Umfang der Versicherung Haftung durch Versicherer der Firma noch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beeinflusst hat.

    1. Der Haftungsverzicht bezieht sich nicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung. Der gilt nur für die Mietdauer.

    1. Der Mieter und seine/ihre Vertreter persönlich für Verkehrsdelikte und Verstöße gegen Vorschriften haften. Die Firma ist von der Haftung für etwaige Kosten und Gebühren entstehen, ausgenommen

    1. Schäden an den Bremsen, Beschädigung und einfache Brüche sind nicht Unfall beschädigt werden. Eine vereinbarte Aufhebung der Haftung gemäß Ziff. 6.2 gilt nicht für Schäden dieser Art gelten. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch eine Nutzlastverschiebung verursacht werden.

    1. Die Regelungen gelten für die berechtigten Fahrer, als auch für die Mieter. Die vertraglich vereinbarte Aufhebung der Haftung gilt nicht für nicht autorisierte Fahrer des Fahrzeugs gelten.

7. Aufzeichnung von Rückkehr, Meldung von Störungen, Abtretungsverbot

7.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im Vertrag festgelegten Zustand zurückzukehren.

7.2 Der Mieter ist verpflichtet, an den Ort der Anmietung die Störungen im Fahrzeug zu berichten oder seiner Ausstattung sofortentdeckennach der Vermietung begonnen hat.

7.3 Der Mieter darf Ansprüche jeglicher Art wenn die Störungen gerechtfertigt durch solche Forderungen nicht schriftlich und detailliertin die Checkliste aufgenommen werden.

8. Verfahren im Falle eines Unfalls

  1. Bei einem Unfall, Brand, Diebstahl, Schäden durch Spiel oder andere verursachten Schäden, ist der Mieter verpflichtet, die Angelegenheit umgehend der Polizei zu melden. Forderungen der gegnerischen Parteien dürfen nicht anerkannt werden.

    1. Weiter, der Mieter sollte den Vermieter über dem Unfall im Voraus unverzüglich benachrichtigen. Er ist auch erforderlich, um die Firma so detailliert zu informieren, wie möglich über die Umstände des Unfalls, ohne den Unfallbericht mit dem Fahrzeug Dokumente gefunden werden verzögert und Ausgefüllt als voll und so sorgfältig wie möglich, so dass der Vermieter kann seine Verpflichtung, den Unfall an den Versicherer innerhalb von einer Woche nach dem Unfall zu berichten.

9. Reparaturen

9.1 Der Mieter kann keine Reparaturen, die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs notwendig sind bis zu einemWert von 50€ ohne vorherige Konsultation autorisieren. Größere Reparaturen über diesem Wert dürfen nur mit Zustimmung der Ort der Anmietung genehmigt werden.

9.2 Die Reparatur kosten werden vom Ort der Anmietung nach Vorlage der entsprechenden Originalbelege erstattet sowiedie ersetzten Teile vorausgesetzt, dass der Mieter nicht für den Schaden verantwortlich ist (siehe Ziffer 6).

9.3 DieSchadensersatzansprüche wegen Mängel vor dem vertraglichen Vereinbarung geschlossen wurde und für die der Vermieterist nicht verantwortlich, werden nicht erkannt.

10. Berechtigte Fahrer

10.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden, sich selbst und die Fahrer, die im Mietvertrag genannt sind,soweit sie der gesetzlichen Mindestalter für Autofahrer und im Besitz eines Führerscheins im Sinne von Unterabsatz 2.

10.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer, denen er das Fahrzeug, einschließlichfür einen vorübergehenden Zeitraum zu erfassen, und die Firma zu dieser informieren auf Anfrage. Der Mieter ist für die Aktionen der einzelnen Treiber, einschließlich seiner/ihrer eigenen verantwortlich.

11. Die Verbotene Nutzung

11.1 Der Mieter ist nicht gestattet, das Fahrzeug zu verwenden: Teil in jedem Motorsport Ereignisse oder Fahrzeug Tests zu nehmen; zum Transport vonbrennbaren, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen; Zölle oder andere Straftaten zu begehen, auch wenn diese nur strafbar nach dem Recht des Ortes, an dem sie begangen wurden; für die Untermiete; für andere Verwendungen außerhalb und über der vertraglich vereinbarten Nutzung, insbesondere auf dem Land nicht für Fahren.

11.2 Das Fahrzeug sollte sorgfältig behandelt werden, für die Zwecke, für die sie vorgesehen sind, ordnungsgemäß gesperrt werden. DieVorschriften in Bezug auf se des Fahrzeugs und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsintervalle eingehalten werden. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand.

11.3 Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug auf nicht asphaltierten Straßen zu fahren.

12. Das Rauchverbot

Es ist nicht erlaubt im Fahrzeug zu rauchen.

13. Die Abholung und Rückgabe

13.1 Der Mieter ist verpflichtet, eine gründliche Einführung in das Fahrzeug durch unsere Experten in der Abholung zu beteiligen,bevor die Reise beginnt, und Rückführungsverfahren zusammen mit der Station Mitarbeiter zu folgen.

13.2 DieAbholung: Montag bis Sonntag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr; die Rückgabe: Montag bis Sonntag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Sammlungen und kehrt nach der angegebenen Stunden es wird eine zusätzliche Gebühr von 30€,-. Vor der Rückgabe des Fahrzeugs, muss er ordnungsgemäß in die vom Mieter gereinigt werden. Ist dies nicht der Fall, wird dem Mieter in Rechnung gestellt 40 werden. Wenn die Toilette hat teilweise oder vollständig durch die Lesser, der Mieter 80€ aufgeladen werden gereinigt werden. Die Rückgabe des Fahrzeugs wird durch Unterschrift auf dem Bericht bestätigt.

13.3 Die Vermietstation kann das Fahrzeug zurückhalten, bis die Einführung in das Fahrzeug durchgeführt wurde. Die Kosten,die durch Verzögerungen bei der Sammlung sind vom Mieter bezahlt.

14. Das Ersatzfahrzeug

Falls das gebuchte Fahrzeug nicht an der Vermietstation geliefert ist, die weniger behält sich das Recht vor, ein Fahrzeug von ähnlicher Größe und ähnlichen ausgestattet ist, oder ein größeres Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall keine zusätzliche Mietkosten bezahlt, die dem Kunden entstehen. Wenn ein kleineres Fahrzeug angeboten wird, und es ist vom Mieter akzeptiert, die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen wird zurückerstattet. Wenn zusätzliche Kosten durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs, wie Fähr- und Mautgebühren oder laufenden Kosten entstehen, sind diese vom Mieter bezahlt.

15. Das Reisen ins Ausland

Es ist möglich, im Ausland mit dem Wohnmobil in Europa zu reisen. Für Reisen im Östlichen europäischen und nicht-europäischen Ländern, die Genehmigung des geringeren eingeholt und speziellen Versicherungsschutz müssen herausgenommen werden. Reisen in Kriegs- und Katastrophengebieten ist verboten.

16. Die Beschränkung der Haftung

16.1 Die Haftung für Sachmängel auf Wiedergutmachung und Vermietung Reduzierung Ansprüche ist auf maximal 3-mal die täglichenMietpreises beschränkt.

17. Ausschluss Datum, Verjährung

  1. Die Ansprüche wegen Nichterfüllung des Mietvertrages nach den Bedingungen des Vertrages müssen schriftlich durch den Mieter innerhalb eines Monats nach Rückgabe des Fahrzeugs an der Vermietstation wie in der Vereinbarung angegebenNach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur durchsetzungs Versagen werden kann, um das Datum zu halten ist nicht auf Verschulden beruht.

  1. Die Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung von vorvertraglichen, vertraglichen und sonstigen Verpflichtungen durch den geringeren verjähren in sechs Monaten nach der Rückkehr in der Vereinbarung angegeben. Hat der Mieter diese Ansprüche geltend gemacht, so wird die Verjährungsfrist bis zu dem Tag ausgesetzt, an dem der Vermieter die Forderungen schriftlich zurückweist.

  1. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, da die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen der Mieter ist.

18. Die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten

18.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Crete Camper – der Vermieter und die damit verbundene Vermietstation seine persönlichen Daten speichert.

18.2 Der Vermieter darf diese Daten über den zentralen Warnung Ring zu Dritten, die ein berechtigtes Interesse besteht, wenn dieInformationen zur Vermietung bestimmten falsch in wichtigen Punkten oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit (einschließlich einer vereinbarten Erweiterungen) oder mit einem Mietwagen Ansprüche haben durch rechtliche Mahnverfahren oder wenn die Prüfungen durch den Mieter ausgestellt werden nicht eingelöst oder Wechsel protestiert geltend gemacht werden. Darüber hinaus können die Daten an alle Behörden, die für die Verfolgung von Verstößen und Straftaten, wenn der Mieter gehandelt hat unehrlich oder ausreichend vorhanden ist. Dies gilt z. B. für die Bereitstellung von falschen Informationen zur Vermietung, Präsentation der falschen persönlichen Dokumente oder berichtet wurden, verloren, wenn das Fahrzeug zurückgeben, um eine Benachrichtigung zu einem technischen Defekt, Verkehrsdelikte und Ähnliches geben.

19. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird der Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters vereinbart Soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, im Zeitpunkt der Klageerhebung ist, wenn der Mieter Kaufmann oder eine Person im Sinne des 38 Abs. 1 ZPO (Griechisches Zivilprozessordnung).

20. Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie den beabsichtigten Zweck erfüllen. Obligatorische Bestimmungen bleiben unberührt und werden als solche vereinbart. Die Vermietung eines Wohnmobils basiert auf einem Mietvertrag und nicht auf Pauschalangeboten (Reiseleistungen).